
Öffentlichkeitsarbeit
Bürger und Betroffene
sollen rechtzeitig über Ziele und Zwecke von Planungen sowie
über deren Auswirkungen unterrichtet werden. Der Gesetzgeber
sieht dies im § 3 BauGB vor (insbesondere für die
bauleitplanerischen Instrumente des Flächennutzungs- plans
und des Bebauungsplans). Aber auch informelle Planungen oder
örtliche Satzungen bedürfen der
Öffentlichkeitsarbeit.
Öffentlichkeit stellen nicht nur Bürger und Betroffene dar, sondern auch politische Gremien, Institutionen und sonstige öffentliche oder private Entscheidungsträger, die von der Consequent GmbH rechtzeitig und umfassend informiert und in den Entscheidungs- und Abstimmungsprozess eingebunden werden. Hierzu bedient sich die Consequent GmbH vielfach der interkommunikativen Verfahren wie Klausurtagungen oder Arbeitskreise.
Ausstellungen, Planungszeitungen und Bürgerforen werden je nach Bedarf sowohl inhaltlich vorbereitet als auch betreut. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen bestimmen die Größenordnung und die Bedeutung des Vorhabens den Bedarf und Aufwand an Kommunikation. Hierfür kann die Consequent GmbH auf vielfältige, mit ihren Auftraggebern abgestimmte Tätigkeiten verweisen.
Öffentlichkeit stellen nicht nur Bürger und Betroffene dar, sondern auch politische Gremien, Institutionen und sonstige öffentliche oder private Entscheidungsträger, die von der Consequent GmbH rechtzeitig und umfassend informiert und in den Entscheidungs- und Abstimmungsprozess eingebunden werden. Hierzu bedient sich die Consequent GmbH vielfach der interkommunikativen Verfahren wie Klausurtagungen oder Arbeitskreise.
Ausstellungen, Planungszeitungen und Bürgerforen werden je nach Bedarf sowohl inhaltlich vorbereitet als auch betreut. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen bestimmen die Größenordnung und die Bedeutung des Vorhabens den Bedarf und Aufwand an Kommunikation. Hierfür kann die Consequent GmbH auf vielfältige, mit ihren Auftraggebern abgestimmte Tätigkeiten verweisen.